Eine neue Dacheindeckung ist für viele Hausbesitzer eine größere Investition. Gerade wenn ein älteres Dach ohnehin erneuert werden muss, stellt sich deshalb schnell die Frage, ob staatliche Fördermittel genutzt werden können. Die gute Nachricht: Eine Förderung für Dacheindeckung kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Entscheidend ist allerdings der Grund für die Arbeiten. Eine rein optische Erneuerung der Dachziegel oder der Austausch einer alten Dacheindeckung ohne energetische Verbesserung wird normalerweise nicht als eigenständige energetische Maßnahme gefördert. Anders sieht es aus, wenn die Dacheindeckung im Zuge einer förderfähigen Dämmung des Daches erneuert werden muss. Für Hausbesitzer lohnt es sich daher, Dacheindeckung, Dämmung und Fördermöglichkeiten bereits vor Beginn der Arbeiten gemeinsam zu betrachten.
Wann ist eine Förderung für Dacheindeckung möglich?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, unterstützt energetische Verbesserungen an bestehenden Gebäuden. Dazu gehören auch Maßnahmen an der Gebäudehülle und damit die energetische Verbesserung von Dachflächen. Gefördert wird dabei in erster Linie die Verbesserung des Wärmeschutzes. Wird beispielsweise eine Aufsparrendämmung eingebaut und muss dafür die bestehende Dacheindeckung entfernt und anschließend erneuert werden, können notwendige Arbeiten rund um die neue Dachkonstruktion Bestandteil der förderfähigen Kosten sein.
Dazu können je nach konkreter Maßnahme beispielsweise gehören:
- das Entfernen der bestehenden Dacheindeckung,
- der Einbau beziehungsweise die Verbesserung der Wärmedämmung,
- Arbeiten an Sparren und Dachkonstruktion,
- die Erneuerung von Dachlatten und Unterdeckungen,
- notwendige Abdichtungsarbeiten,
- die anschließende Neueindeckung des Daches.
Welche Kosten tatsächlich berücksichtigt werden können, hängt immer vom konkreten Sanierungskonzept und den technischen Förderbedingungen ab. Eine reine Neueindeckung ohne energetische Verbesserung des Daches ist dagegen in der Regel nicht über die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle abgedeckt.
BAFA-Förderung für das Dach 2026
Für einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle ist grundsätzlich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, zuständig. Dazu gehört unter anderem die Dämmung von Dachflächen. Für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung aktuell 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Bonus im Zusammenhang mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, dem sogenannten iSFP, möglich sein. Dieser kann den Fördersatz um weitere fünf Prozentpunkte erhöhen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten für den iSFP-Bonus allerdings angepasste Voraussetzungen. Unter anderem spielt das Investitionsvolumen der geplanten Maßnahme eine Rolle. Deshalb sollte vor Beginn einer Dachmaßnahme individuell geprüft werden, ob der Bonus beim geplanten Projekt tatsächlich genutzt werden kann. Auch die maximal berücksichtigungsfähigen Kosten sind begrenzt. Bei sonstigen energetischen Einzelmaßnahmen können grundsätzlich bis zu 30.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit einem qualifizierenden individuellen Sanierungsfahrplan kann sich diese Grenze auf bis zu 60.000 Euro erhöhen.
Warum Dacheindeckung und Dämmung zusammen geplant werden sollten
Besonders sinnvoll kann eine energetische Verbesserung sein, wenn die Dacheindeckung ohnehin erneuert werden muss. Wird beispielsweise ein älteres Steildach komplett abgedeckt, bietet sich die Gelegenheit, den Wärmeschutz gleichzeitig auf einen modernen Stand zu bringen. Bei einer Aufsparrendämmung wird das Dämmmaterial oberhalb der Sparren eingebaut. Dadurch entsteht eine weitgehend durchgängige Dämmschicht. Da das Dach für diese Arbeiten ohnehin geöffnet werden muss, lassen sich Dämmung und neue Dacheindeckung besonders gut miteinander kombinieren. Hausbesitzer erhalten dadurch nicht nur ein optisch und technisch erneuertes Dach, sondern können gleichzeitig den Wärmeverlust reduzieren und den Wohnkomfort verbessern. Genau an diesem Punkt wird die Förderung interessant: Nicht die neuen Dachziegel allein sind ausschlaggebend, sondern die Verbindung der Neueindeckung mit einer förderfähigen energetischen Verbesserung.
Welche Rolle spielt die KfW bei der Dachförderung?
Während das BAFA vor allem Zuschüsse für einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle verwaltet, kommt die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, bei der Finanzierung energetischer Sanierungen ins Spiel. Für Hausbesitzer sind dabei vor allem zwei Varianten interessant.
KfW-Ergänzungskredit 358 und 359
Wer bereits eine Förderzusage beziehungsweise einen Zuwendungsbescheid für eine energetische Einzelmaßnahme erhalten hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen KfW-Ergänzungskredit nutzen. Der Kredit kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen und soll dabei helfen, den verbleibenden Finanzierungsbedarf einer geförderten energetischen Maßnahme abzudecken. Damit können beispielsweise umfangreichere Arbeiten an einem Dach finanziert werden, wenn ein BAFA-Zuschuss allein nicht ausreicht.
KfW 261 bei umfangreicher Gebäudesanierung
Soll nicht nur das Dach erneuert werden, sondern das gesamte Gebäude energetisch auf einen Effizienzhaus-Standard gebracht werden, kann das KfW-Programm 261 relevant sein. Hier steht nicht mehr eine einzelne Dachmaßnahme im Vordergrund. Stattdessen wird das Gebäude als Gesamtsystem betrachtet. Das Dach kann dabei ein wichtiger Bestandteil der Sanierung sein – beispielsweise durch eine hochwertige Dämmung, eine neue Dacheindeckung, moderne Dachfenster und weitere energetisch notwendige Arbeiten. Für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus sind aktuell Förderkredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit möglich. Welche Effizienzhaus-Stufe erreicht werden kann, muss im Vorfeld durch einen Energieeffizienz-Experten geplant und berechnet werden.
Energieeffizienz-Experten frühzeitig einbinden
Wer die Förderung für Dacheindeckung in Verbindung mit einer energetischen Dachmaßnahme nutzen möchte, sollte einen Energieeffizienz-Experten frühzeitig in die Planung einbeziehen. Bei geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben.
Dieser prüft unter anderem:
- den vorhandenen energetischen Zustand,
- den geplanten Dachaufbau,
- die erforderlichen Dämmwerte,
- die technischen Fördervoraussetzungen,
- die förderfähigen Kosten.
Vor der Antragstellung erstellt der Experte außerdem die notwendigen technischen Unterlagen für die Förderung. Der Dachdecker übernimmt parallel die fachliche Planung und Ausführung der Dacharbeiten. So können energetische Anforderungen und die praktische Umsetzung von Anfang an aufeinander abgestimmt werden.
Die richtige Reihenfolge bei der Förderung beachten
Ein häufiger Fehler bei Förderprojekten besteht darin, mit den Arbeiten zu früh zu beginnen. Bei der aktuellen BEG-Förderung muss für die Antragstellung bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser Vertrag muss jedoch eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die sich auf die Förderzusage bezieht. Damit wird verhindert, dass der Auftrag unabhängig von der Förderung bereits endgültig wirksam wird.
Für Hausbesitzer bedeutet das vereinfacht:
- Zustand des Daches prüfen lassen.
- Energetisches Sanierungskonzept festlegen.
- Energieeffizienz-Experten einbinden.
- Angebot beziehungsweise förderkonformen Vertrag erstellen lassen.
- Förderantrag stellen.
- Förderzusage abwarten beziehungsweise die geltenden Vorgaben zum Vorhabenbeginn beachten.
- Dacharbeiten fachgerecht durchführen lassen.
- Nachweise für die Förderung einreichen.
Gerade bei größeren Dachprojekten sollte die Förderung deshalb nicht erst angesprochen werden, wenn das Gerüst bereits steht.
Wann lohnt sich die Kombination aus Dämmung und neuer Dacheindeckung?
Nicht bei jedem Dach ist eine komplette energetische Sanierung notwendig. Wenn lediglich einzelne Ziegel beschädigt sind oder kleinere Undichtigkeiten bestehen, kann eine gezielte Reparatur die wirtschaftlich sinnvollere Lösung sein. Anders sieht es bei älteren Dächern aus, deren Eindeckung ohnehin das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht hat.
In diesem Fall lohnt es sich zu prüfen, ob gleichzeitig:
- die Dämmung verbessert,
- der Dachaufbau optimiert,
- Anschlüsse erneuert,
- Dachfenster modernisiert
- und die Dacheindeckung vollständig erneuert werden sollen.
Wer diese Arbeiten getrennt voneinander durchführen lässt, muss Bereiche des Daches unter Umständen mehrfach öffnen. Eine abgestimmte Sanierung kann langfristig wirtschaftlicher sein und gleichzeitig bessere Voraussetzungen für Fördermittel schaffen.
Dacharbeiten in Gießen professionell planen
Gerade bei älteren Wohngebäuden in Gießen und Umgebung treffen wir immer wieder auf Dächer, bei denen eine Erneuerung der Dacheindeckung mit energetischen Verbesserungen sinnvoll kombiniert werden kann. Welche Lösung tatsächlich wirtschaftlich ist, hängt jedoch vom Zustand der Dachkonstruktion, der vorhandenen Dämmung, der geplanten Nutzung des Dachgeschosses und dem gewünschten Material der neuen Eindeckung ab. Als Christian Petrowski Bedachungen GmbH prüfen wir deshalb zunächst den vorhandenen Dachaufbau und planen anschließend gemeinsam mit unseren Kunden die passende Lösung. Ob Dachziegel, Dachsteine, Schiefer oder Metall: Eine hochwertige Dacheindeckung sollte nicht nur gut aussehen, sondern dauerhaft vor Witterung schützen und technisch zum gesamten Dachaufbau passen.
Förderung frühzeitig in die Dachplanung einbeziehen
Eine Förderung für Dacheindeckung ist vor allem dann interessant, wenn die Neueindeckung Bestandteil einer energetischen Verbesserung des Daches ist. Die BAFA-Förderung kann Maßnahmen an der Gebäudehülle unterstützen, während KfW-Förderkredite bei der Finanzierung einzelner Maßnahmen oder einer umfangreichen Effizienzhaus-Sanierung helfen können. Entscheidend ist jedoch die richtige Planung. Eine reine Erneuerung der Dachziegel ist nicht automatisch förderfähig. Wird die Dacheindeckung dagegen gemeinsam mit einer förderfähigen Dämmmaßnahme umgesetzt, können deutlich mehr Arbeiten des gesamten Dachaufbaus relevant werden. Deshalb empfiehlt es sich, bereits vor der endgültigen Beauftragung zu prüfen, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll sind und welche Fördermöglichkeiten für das jeweilige Gebäude bestehen.
Häufige Fragen zur Förderung für Dacheindeckung
Wird eine reine Dacheindeckung vom BAFA gefördert?
Eine reine Erneuerung der Dacheindeckung ohne energetische Verbesserung wird grundsätzlich nicht als eigenständige energetische Maßnahme gefördert. Wird die Neueindeckung jedoch im Zusammenhang mit einer förderfähigen Dachdämmung notwendig, können entsprechende Kosten Bestandteil der förderfähigen Maßnahme sein.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für ein Dach?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung aktuell 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zusätzlich ein iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten möglich.
Kann eine neue Dacheindeckung zusammen mit einer Aufsparrendämmung gefördert werden?
Ja, eine Aufsparrendämmung ist ein typischer Fall, bei dem das Dach vollständig geöffnet werden muss. Notwendige Arbeiten zur Wiederherstellung des Daches und zur anschließenden Dacheindeckung können im Rahmen der energetischen Maßnahme förderfähig sein.
Muss für die Dachförderung ein Energieberater beauftragt werden?
Für geförderte Maßnahmen an der Gebäudehülle muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Er prüft die technischen Voraussetzungen und erstellt die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag und den späteren Nachweis.
Sollte die Förderung vor den Dacharbeiten geprüft werden?
Unbedingt. Die Förderbedingungen geben eine feste Reihenfolge für Vertrag, Antragstellung und Beginn der Arbeiten vor. Wer bereits mit der Ausführung begonnen hat, bevor die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann den Anspruch auf Förderung verlieren.

